Juristische/r Mitarbeiter/in (m/w/d) als Sachbearbeiter/in

Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten
Jobbeschreibung
- Abgeschlossenes erstes juristisches Staatsexamen mindestens mit der Note befriedigend oder (nur bei noch bevorstehender mündlicher Prüfung) eine mit mindestens der Note befriedigend absolvierte schriftliche Examensprüfung oder alternativ: abgeschlossenes Hochschulstudium in der Fachrichtung Öffentliche Verwaltung oder Rechtswissenschaften [Bachelor, Diplom (FH) oder vergleichbar] und mindestens dreijährige Berufserfahrung im Personalwesen eines öffentlich-rechtlichen Arbeitgebers
- Ggf. eine verbleibende Wartezeit für einen Referendariatsplatz von mindestens acht Monaten
- Deutsche Staatsangehörigkeit bzw. die eines Mitgliedstaats der EU oder EFTA
- Deutschkenntnisse auf Niveau C1 gemäß dem Europäischen Referenzrahmen (nach Selbsteinschätzung)
Bitte beachten Sie, dass wir nur Bewerbungen berücksichtigen können, mit denen innerhalb der Bewerbungsfrist die Mindestanforderungen nachgewiesen wurden.
Ausnahmen und zusätzliche Hinweise für Bewerbende in Ausbildung oder Bewerbende mit ausländischem Bildungsabschluss/Zeugnissen finden Sie auf unserer BfAA-Karriereseite.
Wir freuen uns ergänzend über
- Schwerpunktkenntnisse im Verwaltungsrecht
- SAP-Kenntnisse
Das macht Sie als Person aus
- Sie sehen in der Befassung mit rechtlichen und praktischen Fragen des Personalwesens einer Verwaltungsbehörde ein interessantes Tätigkeitsfeld.
- Sie sind in der Lage sich an verändernde Anforderungen anzupassen und verfügen über die Fähigkeit zur kreativen Problemlösung.
- Sie kommunizieren und kooperieren klar und empathisch – nach innen wie außen.
- Sie sind eine entscheidungsfreudige Persönlichkeit und in der Lage, Hindernisse selbständig zu überwinden.
- Sie sind flexibel und unerwartete Herausforderungen bringen Sie nicht aus der Ruhe.
- Sie erkennen die Bedürfnisse Ihres Gegenübers und entwickeln serviceorientierte Lösungen.
Bitte beachten Sie!
Die Einstellung von Bewerbenden erfolgt nach den Bestimmungen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD Bund). Für Tarifbeschäftigte beim Arbeitgeber Bund, ist im Rahmen der tarifrechtlichen Vorgaben eine Abordnung mit dem Ziel der Versetzung an das BfAA möglich.
Bewerben können sich auch Personen, die bereits beim Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten beschäftigt sind. Ihre Bewerbung steht Bewerbungen externer Personen gleichrangig gegenüber.
Die Besetzung des Arbeitsplatzes in Teilzeit ist grundsätzlich möglich und richtet sich nach den einschlägigen gesetzlichen und tarifvertraglichen Regelungen zur Teilzeitbeschäftigung (TzBfG, TVöD, BBG).
Wir leben Vielfalt und begrüßen daher alle Bewerbungen – unabhängig von kultureller, sozialer oder ethnischer Herkunft, Geschlecht, Religion oder Weltanschauung, Behinderung, Alter oder sexueller Identität. Menschen mit Schwerbehinderung und ihnen gleichgestellte Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
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Referent Arbeitsrecht & Grundsatzfragen (m/w/d)
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