Universitätsprofessorin / Universitätsprofessor (m/w/d)

Julius-Maximilians-Universität Würzburg
Jobbeschreibung
An der Juristischen Fakultät der Julius-Maximilians-Universität Würzburg ist am Institut für Strafrecht eine Stelle für
eine Universitätsprofessorin / einen Universitätsprofessor (m/w/d)
für Strafrecht und Rechtsphilosophie
(Besoldungsgruppe W 3)
zum 1.10.2027 im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu besetzen.
1402 erstmals gegründet, zählt die Julius-Maximilians-Universität Würzburg (JMU) heute zu den fünfzehn großen forschungsstarken und medizinführenden Universitäten in Deutschland mit vollem Fächerspektrum und ist Mitglied der German U15. Getreu ihrem Leitprinzip „Wissenschaft für die Gesellschaft“ strebt die Universität Würzburg nach neuen Erkenntnissen in zukunfts-relevanten Forschungsbereichen.
Die Fakultät zählt zu den ältesten Rechtswissenschaftlichen Fakultäten Deutschlands und ist noch heute im Gebäude der nach der Wiedergründung der Universität im Jahre 1582 errichteten „Alten Universität“ im Würzburger Stadtzentrum beheimatet.
Die Bewerberin oder der Bewerber hat die Fächer Strafrecht und Rechtsphilosophie an der Juristischen Fakultät in Forschung und Lehre zu vertreten. Schwerpunkte in der Forschung sollen auf folgenden Feldern liegen: Der Allgemeine und Besondere Teil des Strafrechts, das Strafprozessrecht sowie die historischen Positionen und zentralen Probleme der Rechtsphilosophie.
Erfahrungen bei der Einwerbung von Drittmitteln und in interdisziplinärer Forschungskooperation werden erwartet.
Einstellungsvoraussetzungen sind ein einschlägiges abgeschlossenes Hochschulstudium, pädagogische Eignung, besondere Befähigung zu wissenschaftlicher Arbeit, die in der Regel durch die Qualität einer Promotion nachgewiesen wird, sowie zusätzliche wissenschaftliche Leistungen, wie sie in Art. 57 Abs. 1 Sätze 3 und 4 BayHIG näher erläutert sind. Die zusätzlichen wissenschaftlichen Leistungen sollen im Bereich des Strafrechts oder der Rechtsphilosophie erbracht worden sein.
Eine Ernennung in das Beamtenverhältnis kann gemäß Art. 60 Abs. 3 BayHIG nur bis zur Vollendung des 52. Lebensjahres erfolgen. Ausnahmen sind in dringenden Fällen möglich.
Die Universität Würzburg misst einer intensiven Betreuung der Studierenden und Promovierenden große Bedeutung zu und erwartet von den Lehrenden ein entsprechendes Engagement.
Die Universität Würzburg strebt eine Erhöhung des Anteils von Frauen in Forschung und Lehre an und bittet deshalb Wissenschaftlerinnen ausdrücklich um ihre Bewerbung.
Schwerbehinderte Bewerberinnen oder Bewerber werden bei ansonsten im Wesentlichen gleicher Eignung bevorzugt eingestellt.
Bewerbungen sind mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Zeugnisse, Urkunden, Schriftenverzeichnis, Lehrveranstaltungsliste, Drittmittelprojekte, Evaluationsergebnisse) bis zum 31.08.2026 postalisch an den Dekan der Juristischen Fakultät der Universität Würzburg, Domerschulstraße 16, 97070 Würzburg, sowie per E-Mail (jura-dekanat@uni-wuerzburg.de) zu übermitteln.
Als Teil der Bewerbung wird gebeten, einen Erfassungsbogen auszufüllen und als Word-Dokument per E-Mail an das Dekanat (jura-dekanat@uni-wuerzburg.de) zu senden. Nähere Informationen finden Sie auf der Homepage der Juristischen Fakultät: www.jura.uni-wuerzburg.de/fakultaet/berufungen/
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