W1-Juniorprofessur für Bürgerliches Recht, Technikrecht und Mobilitätsrecht ohne Tenure Track

Technische Universität Braunschweig
Jobbeschreibung
Die Technische Universität Braunschweig trifft Personalentscheidungen nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Da wir bestrebt sind, den Anteil an Professorinnen zu erhöhen, begrüßen wir insbesondere die Bewerbung von Wissenschaftlerinnen. Frauen werden bei gleichwertiger Qualifikation vorrangig berücksichtigt. Schwerbehinderte oder ihnen gleichgestellte Menschen haben Vorrang vor gesetzlich nicht bevorrechtigten Bewerber*innen (m/w/d) gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung.
Die Technische Universität Braunschweig ist zertifiziert als familiengerechte Hochschule. Wir vertreten die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und bieten einen Dual Career-Service sowie Unterstützung für Neuberufene an. Unser Familienbüro berät Sie zu allen Fragen rund um Familie, Kinderbetreuung und Angehörigenpflege. Unser Professor*innen-Programm bietet exklusive statusbezogene Austausch- und Beratungsformate und richtet sich mit seinem Begrüßungsangebot besonders an Neuberufene.
Die Zentrale Personalentwicklung fördert die berufliche Weiterentwicklung der Mitarbeitenden aller Karrierestufen durch ein vielfältiges Angebot an Kursen und Maßnahmen.
Die Universität setzt sich aktiv für Chancengleichheit und Diversität ein und fördert vielfältige Perspektiven, die wesentlich zum Erfolg der Hochschule in Forschung, Lehre, Transfer und Verwaltung beitragen.
Wir begrüßen Bewerbungen von Wissenschaftler*innen (m/w/d) aus dem Ausland. Die Beherrschung der deutschen Sprache ist keine Voraussetzung für die Berufung. Es wird jedoch erwartet, dass die*der erfolgreiche Kandidat*in (m/w/d) innerhalb von einem Jahr nach Dienstantritt die für die Lehre und administrativen Pflichten erforderlichen Sprachkenntnisse erwirbt.
Es handelt sich um eine befristete Vollzeitstelle. Auf Wunsch kann eine Teilzeitbeschäftigung ermöglicht werden.
Bewerber*innen (m/w/d), die zum Zeitpunkt der beabsichtigten Ernennung das 50. Lebensjahr schon vollendet haben und nicht bereits in einem Beamtenverhältnis stehen, werden grundsätzlich im Angestelltenverhältnis eingestellt.
Die Beschäftigung erfolgt bei Erfüllung der allgemeinen dienstrechtlichen Voraussetzungen in einem Beamtenverhältnis auf Zeit zunächst für die Dauer von drei Jahren. Bei erfolgreicher Zwischenevaluation gem. § 30 Abs. 4 S. 2 NHG wird die Professur um weitere drei Jahre verlängert.
Weitere offene Stellen
Volljurist „Recht & Compliance“ (m/w/d)
Amtsleitung im Bürgermeister- und Ratsbüro, Pressestelle (Volljurist, m/w/d) - EG 15 TVöD/ A 15 LBesG
Volljurist (m/w/d)
Akademische*r Mitarbeiter*in (m/w/d)
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