Das Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung (NLBV) ist eine Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des Nds. Finanzministeriums. Als moderne, leistungsfähige und zukunftsorientierte Behörde sorgen wir dafür, dass rund 338.000 aktive Beschäftigte sowie Versorgungsempfängerinnen und -empfänger allmonatlich pünktlich ihre Bezüge erhalten.
Wir suchen zum nächstmöglichen Zeitpunkt Sie als
Der Dienstposten bzw. Arbeitsplatz ist nach BesGr. A 15 NBesO bzw. Entgeltgruppe 15 der Entgeltordnung zum TV-L bewertet und wegen der ihm zugeordneten Leitungs- und Führungsaufgaben nur bedingt teilzeitgeeignet.
Am Standort Braunschweig des NLBV werden in zwei Referatsteilen die Besoldung und die Tarifentgelte der überwiegend nach dem Regionalprinzip dem Bereich Braunschweig zugeordneten Landesbediensteten berechnet. Darüber hinaus verfügt der Standort über einen Querschnittsbereich und ist außerdem für die Hausverwaltung des Behördenzentrums Braunschweig Weststadt (BHZ) mit acht Liegenschaften zuständig.
Ihre Aufgaben beinhalten insbesondere:Das NLBV strebt in allen Bereichen und Positionen an, Unterrepräsentanzen im Sinne des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) abzubauen. Daher werden im Beamtenbereich Bewerbungen von Frauen besonders begrüßt.
Bewerbungen schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, soweit nicht in der Person der anderen Bewerberinnen und Bewerber liegende Gründe von größerem rechtlichen Gewicht entgegenstehen. Bitte weisen Sie ggf. zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in Ihrer Bewerbung auf die Behinderung/Gleichstellung hin.
Haben wir Ihr Interesse geweckt?Für Auskünfte zum Dienstposten und zum Bewerbungsverfahren steht Frau Kattlun (Tel.: 0511 / 925-2793) gern zur Verfügung
Nähere Informationen zum NLBV finden Sie auf unserer Internetseite und unserem Instagram-Account.
Aussagekräftige Bewerbungen werden bis zum 28.07.2025 vorzugsweise online entgegengenommen.
Alternativ richten Sie Ihre Bewerbung per E-Mail als PDF-Datei unter Angabe des Aktenzeichens 11.13 – 03041/StOL an das
Niedersächsische Landesamt für Bezüge und Versorgung
Referat 11 - z. Hd. Frau Kattlun
Auestraße 14
30449 Hannover
NLBV-Bewerbung@nlbv.niedersachsen.de
Bewerberinnen und Bewerber aus dem öffentlichen Dienst übersenden bitte zusätzlich zu den Bewerbungsunterlagen die schriftliche Einverständniserklärung zur Einsichtnahme in die Personalakte inkl. Kontaktdaten Ihrer Personalstelle.
Sollten Sie sich nicht online bewerben, beachten Sie bitte, dass Ihre Bewerbungsunterlagen nach Abschluss des Auswahlverfahrens vernichtet werden. Übersenden Sie daher bei einer postalischen Bewerbung keine Originale und verzichten Sie auf die Nutzung von Bewerbungsmappen. Eine Rücksendung erfolgt nur, wenn der Bewerbung ein ausreichend frankierter und adressierter Rückumschlag beigefügt ist.
Um das Bewerbungsverfahren durchführen zu können, ist es notwendig, personenbezogene Daten zu speichern. Durch die Zusendung Ihrer Bewerbung erklären Sie sich damit einverstanden, dass Ihre Daten zu Bewerbungszwecken unter Beachtung der Datenschutzvorschriften elektronisch gespeichert und verarbeitet werden.
Wir weisen darauf hin, dass Ihnen gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung verschiedene Rechte als Bewerberinnen und Bewerber zustehen. Eine ausführliche Information, welche Rechte dies im Einzelnen sind und wie Ihre Daten verarbeitet werden, finden Sie auf unserer Internetseite unter der Rubrik "Datenschutz".
Ich bin mit der digitalen Erfassung und Verarbeitung meiner Daten einverstanden. Ich erkläre mich außerdem einverstanden, dass diese Daten - unter Berücksichtigung der gültigen Datenschutzbestimmungen - für die Besetzung von offenen Stellen verwendet werden. Ich akzeptiere, dass ich von Mitarbeitern telefonisch und/oder per E-Mail/SMS kontaktiert werden kann, um einen reibungslosen Ablauf des Bewerbungsprozesses zu gewährleisten. Ich versichere, alle Angaben wahrheitsgetreu angegeben zu haben. Ich bin mir bewusst, dass falsche Angaben auch nach einer eventuellen Anstellung zur Entlassung führen können.